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Erklärungen der Formate und der Abkürzungen
Formate (cm):Stoffe:Arten:
B1 - 10 X 10
D1 - 20 X 20
E1 - 30 X 30
F1 - 40 X 40
-- - Andere
f - Folie
- - Andere
n - Nichtleuchtende
- - Andere
Eigenschaften der Produkte - Embleme
Fotolumineszent

Fotolumineszent

Transparentfolien

Transparentfolien

Abnutzungsfest bei intensivem Fußgängerverkehr

Abnutzungsfest bei intensivem Fußgängerverkehr

Abnutzungsfest bei intensivem Verkehr von Maschinen und schweren Vorrichtungen

Abnutzungsfest bei intensivem Verkehr von Maschinen und schweren Vorrichtungen

Elastischer Schaum

Elastischer Schaum

Dreidimensionales Zeichen

Dreidimensionales Zeichen

Das Produkt entspricht der Schiffsausrüstungsrichtlinie 96/98/EG (MED) und es verfügt über das europäische Warentypgenehmigungszertifikat MED.

Das Produkt entspricht der Schiffsausrüstungsrichtlinie 96/98/EG (MED) und es verfügt über das europäische Warentypgenehmigungszertifikat MED.

Produkt entspricht den IMO- und ISO-Regelungen für See- Sicherheitszeichen und es hat das internationale Warentypgenehmigungszertifikat.

Produkt entspricht den IMO- und ISO-Regelungen für See- Sicherheitszeichen und es hat das internationale Warentypgenehmigungszertifikat.

Es verfügt über das Zulassungszeugnis von CNBOP – PIB

Es verfügt über das Zulassungszeugnis von CNBOP – PIB

 

Explosionsgefährlich. Unterklassen 1.1, 1.2 i 1.3

  • MB101
  • Laut ADR darf die Mindestgröße eines Zeichens nicht kleiner als 10x10cm sein. Sollten Sie brauchen, dass Ihr Zeichen am Außenrand mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet wird, wenden Sie sich bitte an unser Handelsbüro unter office@znaki-tdc.com.

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Explosionsgefährlich. Unterklassen 1.4

  • MB102
  • Laut ADR darf die Mindestgröße eines Zeichens nicht kleiner als 10x10cm sein. Sollten Sie brauchen, dass Ihr Zeichen am Außenrand mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet wird, wenden Sie sich bitte an unser Handelsbüro unter office@znaki-tdc.com.

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Explosionsgefährlich. Unterklassen 1.5

  • MB103
  • Laut ADR darf die Mindestgröße eines Zeichens nicht kleiner als 10x10cm sein. Sollten Sie brauchen, dass Ihr Zeichen am Außenrand mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet wird, wenden Sie sich bitte an unser Handelsbüro unter office@znaki-tdc.com.

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Explosionsgefährlich. Unterklassen 1.6

  • MB104
  • Laut ADR darf die Mindestgröße eines Zeichens nicht kleiner als 10x10cm sein. Sollten Sie brauchen, dass Ihr Zeichen am Außenrand mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet wird, wenden Sie sich bitte an unser Handelsbüro unter office@znaki-tdc.com.

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Brenngase

  • MB105
  • Nach den ADR-Vorschriften darf die Nenngröße des Zeichens nicht kleiner als 10x10cm sein, außer in den in ADR beschriebenen Fällen. Das Etikett muss auf einem farblich abgesetzten Hintergrund stehen oder einen gestrichelten oder durchgehenden äußeren Rand haben. Bei Abweichungen vom angegebenen Zeichenmuster bitte sich an unser Verkaufsbüro wenden.

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Brenngase

  • MB106
  • Nach den ADR-Vorschriften darf die Nenngröße des Zeichens nicht kleiner als 10x10cm sein, außer in den in ADR beschriebenen Fällen. Das Etikett muss auf einem farblich abgesetzten Hintergrund stehen oder einen gestrichelten oder durchgehenden äußeren Rand haben. Bei Abweichungen vom angegebenen Zeichenmuster bitte sich an unser Verkaufsbüro wenden.

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Unbrennbare und ungiftige Gase

  • MB107
  • Nach den ADR-Vorschriften darf die Nenngröße des Zeichens nicht kleiner als 10x10cm sein, außer in den in ADR beschriebenen Fällen. Das Etikett muss auf einem farblich abgesetzten Hintergrund stehen oder einen gestrichelten oder durchgehenden äußeren Rand haben. Bei Abweichungen vom angegebenen Zeichenmuster bitte sich an unser Verkaufsbüro wenden.

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Unbrennbare und ungiftige Gase

  • MB108
  • Nach den ADR-Vorschriften darf die Nenngröße des Zeichens nicht kleiner als 10x10cm sein, außer in den in ADR beschriebenen Fällen. Das Etikett muss auf einem farblich abgesetzten Hintergrund stehen oder einen gestrichelten oder durchgehenden äußeren Rand haben. Bei Abweichungen vom angegebenen Zeichenmuster bitte sich an unser Verkaufsbüro wenden.

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giftige Gase

  • MB109
  • Nach den ADR-Vorschriften darf die Nenngröße des Zeichens nicht kleiner als 10x10cm sein, außer in den in ADR beschriebenen Fällen. Das Etikett hat eine gepunktete äußere Begrenzungslinie, die nicht erforderlich ist, wenn das Etikett auf einem kontrastreichen farbigen Hintergrund angebracht ist. Bei Abweichungen vom angegebenen Zeichenmuster bitte sich an unser Verkaufsbüro wenden.

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Brennbare Flüssigkeiten

  • MB110
  • Nach den ADR-Vorschriften darf die Nenngröße des Zeichens nicht kleiner als 10x10cm sein, außer in den in ADR beschriebenen Fällen. Das Etikett muss auf einem farblich abgesetzten Hintergrund stehen oder einen gestrichelten oder durchgehenden äußeren Rand haben. Bei Abweichungen vom angegebenen Zeichenmuster bitte sich an unser Verkaufsbüro wenden.

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Brennbare Flüssigkeiten

  • MB111
  • Nach den ADR-Vorschriften darf die Nenngröße des Zeichens nicht kleiner als 10x10cm sein, außer in den in ADR beschriebenen Fällen. Das Etikett muss auf einem farblich abgesetzten Hintergrund stehen oder einen gestrichelten oder durchgehenden äußeren Rand haben. Bei Abweichungen vom angegebenen Zeichenmuster bitte sich an unser Verkaufsbüro wenden.

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Brennbare, Reaktions-, desensibilisierte explosive Feststoffe

  • MB112
  • Nach den ADR-Vorschriften darf die Nenngröße des Zeichens nicht kleiner als 10x10cm sein, außer in den in ADR beschriebenen Fällen. Das Etikett hat eine gepunktete äußere Begrenzungslinie, die nicht erforderlich ist, wenn das Etikett auf einem kontrastreichen farbigen Hintergrund angebracht ist. Bei Abweichungen vom angegebenen Zeichenmuster bitte sich an unser Verkaufsbüro wenden.

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Selbstentzündliche Stoffe

  • MB113
  • Nach den ADR-Vorschriften darf die Nenngröße des Zeichens nicht kleiner als 10x10cm sein, außer in den in ADR beschriebenen Fällen. Das Etikett hat eine gepunktete äußere Begrenzungslinie, die nicht erforderlich ist, wenn das Etikett auf einem kontrastreichen farbigen Hintergrund angebracht ist. Bei Abweichungen vom angegebenen Zeichenmuster bitte sich an unser Verkaufsbüro wenden.

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Gefährliche Stoffe, wenn feucht

  • MB114
  • Nach den ADR-Vorschriften darf die Nenngröße des Zeichens nicht kleiner als 10x10cm sein, außer in den in ADR beschriebenen Fällen. Das Etikett muss auf einem farblich abgesetzten Hintergrund stehen oder einen gestrichelten oder durchgehenden äußeren Rand haben. Bei Abweichungen vom angegebenen Zeichenmuster bitte sich an unser Verkaufsbüro wenden.

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Gefährliche Stoffe, wenn feucht

  • MB115
  • Nach den ADR-Vorschriften darf die Nenngröße des Zeichens nicht kleiner als 10x10cm sein, außer in den in ADR beschriebenen Fällen. Das Etikett muss auf einem farblich abgesetzten Hintergrund stehen oder einen gestrichelten oder durchgehenden äußeren Rand haben. Bei Abweichungen vom angegebenen Zeichenmuster bitte sich an unser Verkaufsbüro wenden.

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  • GRAFFITI-ENTFERNER – VORBEREITUNG ZUM ENTFERNEN VON FARBE UND KLEBER VON BÄNDERN
    U1005
    ab 49.00 zł
  • TRAFFIC EXTRA PAINT – LINIENLACK MIT VERBESSERTER REZEPTUR
    U1004
    ab 59.60 zł
  • Flache nichtleuchtende Scheuerleiste
    AC272
    ab 51.39 zł
  • Warnung Schutzprofil schwarz-gelb
    AC262
    ab 127.69 zł

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