Neuheit

VEHICLE STOP SHIELD (Polizeilutscher zum Lenken des Verkehrs/Anhalten von Fahrzeugen)

TDC-Index: 2B026

Legende
Eigenschaften der Produkte - Embleme
Fotolumineszent

Fotolumineszent

Transparentfolien

Transparentfolien

Abnutzungsfest bei intensivem Fußgängerverkehr

Abnutzungsfest bei intensivem Fußgängerverkehr

Abnutzungsfest bei intensivem Verkehr von Maschinen und schweren Vorrichtungen

Abnutzungsfest bei intensivem Verkehr von Maschinen und schweren Vorrichtungen

Elastischer Schaum

Elastischer Schaum

Dreidimensionales Zeichen

Dreidimensionales Zeichen

Das Produkt entspricht der Schiffsausrüstungsrichtlinie 96/98/EG (MED) und es verfügt über das europäische Warentypgenehmigungszertifikat MED.

Das Produkt entspricht der Schiffsausrüstungsrichtlinie 96/98/EG (MED) und es verfügt über das europäische Warentypgenehmigungszertifikat MED.

Produkt entspricht den IMO- und ISO-Regelungen für See- Sicherheitszeichen und es hat das internationale Warentypgenehmigungszertifikat.

Produkt entspricht den IMO- und ISO-Regelungen für See- Sicherheitszeichen und es hat das internationale Warentypgenehmigungszertifikat.

Es verfügt über das Zulassungszeugnis von CNBOP – PIB

Es verfügt über das Zulassungszeugnis von CNBOP – PIB

 
Jetzt schon: 34.6 zł
 zł
Preis inklusive MwSt.:  zł
(ungefähr -)
In den Warenkorb
bitten

Weitere Informationen

Anwendung:
Entwickelt, um den Straßenverkehr zu überwachen und dem Fahrzeugführer Anweisungen für ein bestimmtes Verhalten zu geben. Verwendet von:
- Polizei,
- Grenzschutz,
- sonstige Dienste, die zum Anhalten von Fahrzeugen und zur Verkehrslenkung berechtigt sind (z. B. Straßendienst, Feuerwehr).
 
Material und Verarbeitung:
Die Struktur des Schildes besteht aus Kunststoff. Das Schutzelement gegen Herausfallen aus der Hand besteht aus einem Polypropylenseil.
Reflektierende Elemente aus reflektierender Folie vom Typ 2 (GBl. 2003, Nr. 220). Die Farben des Rings und des Innenkreises entsprechen den Anforderungen für vertikale Verkehrszeichen.
Reflektierende Elemente sind mit einem zusätzlichen Rand gegen seitliche Beschädigungen gesichert.


StandardsZertifikate:
Das Produkt wurde gemäß den Richtlinien der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über detaillierte technische Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Straßenverkehrssicherheitseinrichtungen und die Bedingungen für deren Platzierung auf Straßen hergestellt. ABl 2003 Nr. 220 Artikel 2181.
Das Muster des Schildes zum Anhalten von Fahrzeugen wurde vom Polizeipräsidium in Warschau genehmigt.


Indexierung
TDC-Index: 2B026
Eigenschaften

Verbundene Produkte

  • Pulverfeuerlöscher mit Halterung 1kg (GP-1Z B/C)- Autofeuerlöscher
    1A010
    ab 36.18 zł
  • Industrieschutzhelm mit elektrisch isolierendem ATRA-Schwenkgurt
    2F001
    ab 74.20 zł
  • Stoffverbandkasten DIN Ausrüstung DIN 13164
    2B001
    ab 32.14 zł
  • Warnweste
    2B010
    ab 11.51 zł
  • Militärischer taktischer Erste-Hilfe-Kasten ATM - 2
    2B024
    ab 117.00 zł
Können Sie ein Produkt nicht finden?

Wenn Sie ein Produkt nicht finden können oder irgendwelche Fragen haben, rufen Sie unter der Nummer an oder an uns schreiben

Bestellen Sie den TDC-Newsletter

Seien Sie auf dem Laufenden:
Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein

Der Verwalter der personenbezogenen Daten ist TDC-TOP DESIGN CHUDZYŃSCY SPÓŁKA JAWNA mit Sitz in ul. Oliwska 166, 80-209 Chwaszczyno (im Folgenden „Gesellschaft“). Der Verwalter berief einen Datenschutzbeauftragen, der unter der folgenden E-Mail-Adresse: bzw. per Post: ul. Oliwska 166, 80-209 Chwaszczyno erreichbar ist. Die personenbezogenen Daten werden zwecks Übermittlung von Handelsinformationen durch die Gesellschaft hinsichtlich der Angebote der Gesellschaft in elektronischer bzw. telefonischer Form (je nach der Wahl) bzw. zwecks zur-Verfügung-Stellens der personenbezogenen Daten der Kurierfirma hinsichtlich des Vor- und Nachnamens, der Anschrift, der Telefonnummer zwecks Abwicklung und Lieferung der Bestellung, aufgrund der unter Art. 6 Abs. 1 N. a der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG [Datenschutz-Grundverordnung] (im Folgenden DSGVO) verarbeitet. Die personenbezogenen Daten können den Angestellten bzw. den Mitarbeitern der Gesellschaft sowie auch den die Gesellschaft unterstützenden Trägern aufgrund der beauftragen Leistungen und gemäß den abgeschlossenen Datenüberlassungsverträgen offenbart werden. Jede Person hat das Recht, zum Inhalt ihrer Daten zuzugreifen, sie zu berichtigen, zu löschen, die Verarbeitung zu beschränken, die Daten zu übertragen, das Recht, einen Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einzulegen sowie das Recht, ihre Zustimmung jederzeit ohne Einfluss auf das Verarbeitungsrecht zurückzunehmen, sowie auch das Recht, eine Beschwerde beim Präsidenten des Amtes für den Personaldatenschutz einzulegen, wenn sie denkt, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten die Vorschriften der DSGVO verletzt. Die Angabe der Daten ist freiwillig.