Ein 30 x 40 cm großes Schild zur Kennzeichnung von Sondertransporten.
Als Sondertransport gelten Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die zusammen mit ihrer Ladung folgende Maße überschreiten:
ABMESSUNGEN: 16 m GESAMTLÄNGE / 2,5 m BREITE / 4 m HÖHE
GESAMTGEWICHT: 42 TONNEN (DAS GESAMTGEWICHT BEINHALTET UNTER ANDEREM DAS GEWICHT VON TREIBSTOFF UND FAHRER).
Als Sondertransport gilt auch, wenn die Achslasten eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, mit oder ohne Ladung, die für eine bestimmte Straße festgelegten Grenzwerte überschreiten.